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Die aXpel one for all AG verkauft dem Kunden die im Printkatalog sowie im Online-Shop spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB). Durch die Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte der AGB, für diese und alle zukünftigen Aufträge.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der aXpel one for all AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die aXpel one for all AG zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung per Telefon, schriftlich oder via Internet. Die aXpel one for all AG nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein).
Alle in unseren Preislisten angegebenen Preise sind unverbindliche Richtpreise, die bei der Drucklegung gültig waren. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen, der bestellten Menge entsprechenden, Preise. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
Unter Warenwert Fr. 100.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.00 erhoben.
Offerten erfolgen grundsätzlich freibleibend. Die aXpel one for all AG behält sich vor, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
Bei nachträglicher Änderung der Mengen behält sich die aXpel one for all AG eine entsprechende Anpassung der Preise vor.
Aufträge für Waren, die nicht (oder wesentlich kleinere Menge als bestellt) am Lager geführt werden, können nach Ablauf der Fristen gemäss Art. 9 OR nicht mehr rückgängig gemacht werden. Kommt der Kunde bei abgeschlossenen Jahresverträgen bei Abnahme der definierten Liefermengen und oder Termine in Verzug, so ist dies der aXpel one for all AG frühzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die aXpel one for all AG behält sich vor die Unkosten in Rechnung zu stellen.
Bestellungen für Sonderanfertigungen bedürfen der schriftlichen Form. Farbabweichungen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie fertigungstechnisch bedingte Abweichungen sind unvermeidlich und können nicht beanstandet werden. Das vom Käufer unterzeichnete „Gut zum Druck“ ist für die Druckanfertigung allein massgebend. Werkzeuge, Formen, Clichées usw., auch wenn vom Kunden ganz oder teilweise bezahlt, bleiben Eigentum und im Besitz des Lieferanten. Die aXpel one for all AG ist zu Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von 20% befugt.
Wir behalten uns vor, Bestellungen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Sofern der Unterschied nicht mehr als 10% der bestellten Menge beträgt, wird der Besteller nicht benachrichtigt.
Jahresabschlüsse oder Terminaufträge sind bezüglich Mengen und Zeitrahmen verbindlich. Wenn keine kürzere Lieferfrist vereinbart wurde, so hat der Abruf längstens innerhalb eines Jahres vom Datum der Bestellung an zu erfolgen. Nicht bezogene Mengen werden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einen Monat nach Ablauf des Abschlusses geliefert.
Für Sendungen im Warenwert ab Fr. 300.00 übernimmt die aXpel one for all AG die Frachtauslagen bis zur Empfangsstation des Empfängers. Mehrauslagen für Express-Sendungen werden in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, d.h. die Sendungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, nicht transportversichert.
Der Zugriff auf die Website
https://www.axpel-oneforall.ch ist weltweit möglich. Auslieferungen erfolgen aber nur innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum, ohne Abzug, in Schweizer Franken. Abzüge für vorzeitige Zahlungen werden nicht anerkannt. (Abweichende Zahlungsbedingungen: siehe Ziffer 15).
Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" oder „Kreditkarte“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über die entsprechenden Zahlungsdienstleister unter Geltung derer Nutzungsbedingungen.
aXpel one for all AG behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Adress- und Bonitätsprüfung durchzuführen und in Einzelfällen Vorauszahlung zu verlangen.
aXpel one for all behält sich jederzeit das Recht vor, noch offenstehende Lieferungen zu stoppen bzw. Vorauszahlung zu verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung begründete Zweifel an der Bonität des Kunden auftreten oder Zahlungsverzug fälliger Rechnungen eintritt.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist aXpel one for all berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu erheben sowie Bearbeitungsgebühren von CHF 25.- zu verrechnen.
Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt und andere von seinem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die aXpel one for all AG für die Dauer solcher Behinderungen und deren Folgen von den eingegangenen Lieferverpflichtungen, ohne dass dem betreffenden Abnehmer ein Schadenersatz zusteht.
Die angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten und verstehen sich im Prinzip vom Datum des Bestellungseinganges an, ab Werk. Verspätete Lieferung berechtigt zu keinem Schadenersatzanspruch. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorgängig eine angemessene Nachlieferungsfrist angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat.
Allfällige Beanstandungen der Ware sind innert 8 Tagen nach deren Empfang schriftlich der aXpel one for all AG zur Kenntnis zu bringen. Bei begründeter Reklamation wird nach Wahl der aXpel one for all AG gegen Rückgabe der beanstandeten Ware entweder kostenfrei Ersatz geliefert oder der fakturierte Preis gutgeschrieben. Gewährleistungsansprüche sind nur möglich, wenn Qualität, Verarbeitung und Ausführung der Ware die branchen- und handelsüblichen Toleranzen überschreiten. Insbesondere bleiben Abweichungen in Farbnuancen und Beschaffenheit des Materials oder der Druckfarben vorbehalten.
Weitergehende Entschädigungsforderungen sind ausgeschlossen. Jeder Benutzer oder Verbraucher unserer Produkte hat vor Verwendung derselben deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Er übernimmt ausdrücklich alle mit der Verwendung des Produktes verbundenen Risiken und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehenden Schäden. Im weiteren sind Beanstandungen nach Erhalt der Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Tagen schriftlich einzureichen, ansonsten wird der Auftrag als verbindlich anerkannt.
Bei Transportschäden ist von der Empfangsstation oder vom Empfangspostbüro ein Schadenprotokoll aufnehmen zu lassen und dort Schadenersatz zu verlangen.
Auf Artikel, welche im Onlineshop eingekauft worden sind, besteht ein Rückgaberecht einwandfreier Waren innert 14 Tagen. Die Ausübung des Rückgaberechtes führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Absender.
Vom Rückgaberecht ausgenommen sind lediglich Produkte, die wir nach Ihren Wünschen speziell angefertigt haben (z. B. personalisierte Artikel, Sonderanfertigungen usw.), Sales Artikel sowie Produkte, welche schon benutzt wurden bzw. nicht mehr original verpackt sind.
Bei der Lieferung in Rechnung gestellte Frachtkosten werden nicht gutgeschrieben. Retourenadresse: aXpel one for all, Typonweg 2, 3400 Burgdorf.
Besteht ein Abnehmer auf der Anwendung anderer als der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Ziffern 6-9), so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend. Sonstige Einkaufsbedingungen von Abnehmern, die im Widerspruch zu vorstehenden Bestimmungen stehen, sind ungültig, wenn nicht ausdrücklich durch uns schriftlich anerkannt.
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegenüber dem Käufer zustehender Ansprüche. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die für einen Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken, insbesondere ist er damit einverstanden, dass wir jederzeit berechtigt sind, den Eigentumsvorbehalt ins Register am jeweiligen Wohnsitz des Käufers und auf dessen Kosten eintragen zu lassen.
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Burgdorf.
Burgdorf 12. September 2022